Direkt zum Hauptinhalt
Blog

CSRD-Nachbesprechung: Wer ist betroffen und wie bereitet man sich vor?

ESG
Politische Perspektiven
CSRD
Zusammenfassung der Vorschrift der U.S. Securities and Exchange Commission zur Veröffentlichung der Cybersicherheit
5 min Lesezeit
AUTOR:
Andromeda Wood
Vice President of Regulatory Strategy
Veröffentlicht am 11. November 2022
Last Updated: 26 September 2023

On 10 November 2022, the European Parliament voted overwhelmingly to pass the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)—a major ESG regulation that brings together financial data, ESG information and assurance for the first time. The full proposal text can be read here.

Die Abstimmung war ein regelrechter Paukenschlag mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen. Zum Abschluss der Sitzung am Vorabend stellte EU-Kommissarin Mairead McGuinness fest, dass „Nachhaltigkeit der einzig gangbare Weg ist“. 

Für Unternehmen mit Sitz in der EU oder mit Tochtergesellschaften in der Region ist dies nun unumgänglich. Mit dem Beschluss der CSRD müssen die Unternehmen einigen unausweichlichen Tatsachen ins Auge sehen:

  • ESG-Daten halten Einzug in die Geschäftsberichterstattung. 
  • Nachhaltigkeitsinformationen stehen neben Finanzdaten. 
  • Es müssen erheblich mehr Daten erhoben werden.
  • Es sind mehr Personen am integrierten Berichtsprozess beteiligt. 
  • Die Nachhaltigkeitsinformationen werden überprüft.  

Das Mandat zielt darauf ab, das Vertrauen in ESG-Berichte zu stärken und Nachhaltigkeitsinformationen transparenter zu gestalten. Die Verordnung stellt seit langem eine der größten Anpassungen für die Geschäftsberichterstattung dar und wird Unternehmen dazu zwingen, ihre Berichtsprozesse zu überarbeiten. 

Derzeit zeigen sich 98 % der Finanzexperten in Europa darüber besorgt, dass künftig auch ESG-Kennzahlen im Jahresbericht enthalten sein müssen. Und das ist auch verständlich. Der Einsatz von mehr Personal, die Erhebung einer größeren Datenmenge und ein höherer Arbeitsaufwand bei gleichbleibendem Zeitrahmen, stellen eine enorme organisatorische Herausforderung dar. 

Das Ziel, Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Datenintegrität sicherzustellen, sind die beiden größten Herausforderungen für die künftigen Berichtszyklen der Unternehmen. Angesichts dieser Herausforderungen ist in den Unternehmen eine sinnvolle, gezielte Umgestaltung erforderlich. Nur so kann die Arbeitsbelastung verringert, das Vertrauen in die Daten gestärkt, Transparenz gewährleistet und die Zusammenarbeit zwischen bisher getrennten Teams verbessert werden. 

 

Zunächst ist es wichtig zu wissen, worum es in der Verordnung geht. Kurz gesagt: Die CSRD ist eine EU-Verordnung, die Anforderungen an die ESG-Berichterstattung (Environmental, Social, Governance) für Unternehmen definiert. Ziel ist es, die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) zu erweitern und zu ersetzen – eine Verordnung, die teilweise kritisiert wird, weil sie impliziert, dass ESG keine finanzielle Relevanz habe

Mit der CSRD gibt es keine Zweideutigkeit. Nachhaltigkeitsinformationen, die ESG-Themen umfassen und über 12 Standards definiert sind , finden Eingang in den vorderen Teil des Jahresberichts. Sie müssen mit dem gleichen Maß an Strenge und Misstrauen behandelt werden wie Finanzinformationen.

 

Zusammenfassung: Eine Momentaufnahme der CSRD

 

 

Insgesamt müssen etwa 50.000 Unternehmen die CSRD einhalten. Die Europäische Kommission hat eine Einführung in mehreren Stufen geplant, um die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten: 

  • FY'24 : Für alle Organisationen, die bereits in den bestehenden Geltungsbereich der NFRD fallen (derzeit rund 11.700 Organisationen) 
  • FY'25 : Alle „großen“ Organisationen – Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro oder mehr, mindestens 20 Millionen Euro an Vermögenswerten und mehr als 250 Mitarbeitern
  • Später : Alle börsennotierten Unternehmen, einschließlich börsennotierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), jedoch mit Ausnahme von Kleinstunternehmen 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die CSRD auch auf Nicht-EU-Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der EU oder mit Wertpapieren in von der EU regulierten Märkten auswirkt, wenn deren Nettoumsatz in der EU über 150 Millionen Euro liegt. Da die CSRD nach dem Brexit eingeführt wurde, wird Großbritannien ebenfalls als Drittland behandelt. 

Inzwischen ist bekannt, dass auch öffentliche Institutionen einen Assurance-Bericht für ihre Nachhaltigkeitsangaben erstellen müssen – jedoch nicht sofort. Die Einführung ist wie folgt gestaffelt:

  • Oktober 2026: Am oder vor dem 1. Oktober 2026 wird die EU-Kommission begrenzte Assurance-Standards festlegen, die Prüfer bei der Bewertung der Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsberichten zugrunde legen müssen. 
  • Oktober 2028: Am oder vor dem 1. Oktober 2028 werden angemessene Assurance-Standards bereitgestellt – aber nur, wenn feststeht, dass die Prüfung einer angemessenen Zuverlässigkeit möglich ist.

Die Entwicklung hin zu einer höheren Assurance innerhalb der EU ist ein bedeutender Schritt. Unternehmen müssen somit alle Daten im Zusammenhang mit der integrierten Berichterstattung im Blick haben. Durch die CSRD wird der Umfang der meldepflichtigen Daten und der einzubeziehenden Personen erheblich erweitert. Dies birgt neue Risiken für diesen Prozess, die von den Unternehmen eingegrenzt und minimiert werden müssen. 

 

Die Ankündigung, dass die CSRD ein digitales Format und die Nutzung einer digitalen Taxonomie erfordern wird, kommt kaum überraschend. Die Maßnahmen, die mit dem Inkrafttreten des europaweit einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) Anfang 2022 eingeführt wurden, werden höchstwahrscheinlich in die CSRD übernommen. Spätestens mit dem Inkrafttreten der CSRD werden alle betroffenen Unternehmen mit dem XBRL®/iXBRL™-Tagging und der Konvertierung in das iXHTML-Format einigermaßen vertraut sein. Die meisten von ihnen verfügen dann bereits über ein etabliertes Verfahren und haben dieses im Laufe der Zeit optimiert. 

Die Beweggründe dahinter sind klar. Der CSRD wurde auf den Weg gebracht, um mehr Vertrauen und Transparenz in ESG-Berichte zu schaffen, den finanziellen Wert von Nachhaltigkeitsinformationen aufzuzeigen und die Zugänglichkeit von ESG-Berichten zu verbessern. Damit Investoren auf diese Informationen zurückgreifen können, bedarf es eines standardisierten Formats, das einen direkten Vergleich ermöglicht. Die Berichte müssen daher digital vorliegen. 

Es gibt drei Schwerpunkte, auf die sich Unternehmen im Zuge ihrer Vorbereitungen konzentrieren sollten: Vertrauen, Transparenz und Zusammenarbeit. 

  • Vertrauen: Unternehmen möchten sich auf ihre Nachhaltigkeitsinformationen genauso verlassen können wie auf ihre Finanzdaten. Daher werden sie überlegen, wie sich die Genauigkeit und Konsistenz ihrer Daten sicherstellen lässt. 
  • Transparenz: Sie werden darauf hinarbeiten, einen besseren Überblick über Daten und Prozesse zu erhalten. 
  • Zusammenarbeit: Und sie werden unkomplizierte, offene Kommunikations- und Kooperationskanäle einrichten, um die Vorlaufzeit zu verkürzen.

Die Verabschiedung der CSRD ist ein bedeutender Meilenstein, der für eine verbesserte Rechenschaftspflicht bei der ESG-Berichterstattung in der gesamten EU führen wird. Ganz nebenbei bewirkt sie zudem eine grundlegende Reform althergebrachter Berichtspraktiken. Der Status quo für Geschäftsberichte ändert sich – und die CSRD ist der Stein, der das Ganze ins Rollen bringt. 


XBRL® und iXBRLTM sind Marken von XBRL International, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Die XBRL®/TM-Standards sind offen und werden frei über die Lizenzvereinbarung von XBRL International lizenziert.
 

Über den Autor
Bild Andie Wood
Andromeda Wood

Vice President of Regulatory Strategy

Andromeda „Andie“ Wood ist Vice President for Regulatory Strategy bei Workiva. Ihr Wissen über die Technologie- und Regulierungslandschaft in Europa setzt sie ein, um das Voranbringen der EMEA-Strategie zu unterstützen und das Wachstum der Region zu voranzutreiben. Sie ist Expertin rund um die Themen Datenmodellierung, Taxonomiedesign und die Rolle der Technologie in der Unternehmensberichterstattung.

Andie ist erfahren in der Datenmodellierung und der semantischen Modellierung und trägt auch auf internationaler Ebene zum XBRL-Standard bei. Sie bringt eine Fülle von Kenntnissen und ein grundlegendes Verständnis für die Auswirkungen der EU-Transparenzrichtlinie und der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) auf globale Unternehmen mit. Andie ist außerdem Mitglied des XBRL International Inc. Best Practices Board und ist Mitvorsitzende der XBRL Entity-Specific Disclosure Task Force.

Zuvor war sie Senior Technical Manager der IFRS Foundation, die bei der Entwicklung der IFRS-Taxonomie und -Standards mitwirkte. Sie war als technische Expertin bei Ernst & Young, einem globalen Wirtschafts- und Beratungsunternehmen, tätig.

Andie ist eine gefragte Rednerin, wenn es um Technologietrends für die Konzernberichterstattung geht, und veröffentlicht verschiedene Artikel zu XBRL, ESG, ESEF sowie zur digitalen Transformation der Unternehmensberichterstattung. Außerdem hat sie eine Kolumne für Accountancy Today über die Auswirkungen von Technologie und COVID geschrieben. Sie hat einen Bachelor-Abschluss in Biowissenschaften am St Catherine's College der Oxford University.

Eine Online-Anmeldung ist derzeit nicht möglich.

Bitte senden Sie eine E-Mail an events@workiva, um sich für diese Veranstaltung anzumelden.

Unsere Formulare sind derzeit nicht verfügbar.

Bitte kontaktieren Sie uns unter info@workiva.com.

Unsere Formulare sind derzeit nicht verfügbar.

Bitte kontaktieren Sie uns unter info@workiva.com.